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Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Die Prüfung des Wirtschaftsfachwirtes IHK setzt sich zusammen aus:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- handlungsspezifische Qualifikationen
- mündliche Prüfung
Die Prüfung der „ Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“:
- Volks- und Betriebswirtschaft (60-minütige Klausur)
- Rechnungswesen (90-minütige Klausur);
- Recht und Steuern (60-minütige Klausur);
- Unternehmensführung (90-minütige Klausur);
Wurden in nicht mehr als einer Prüfung eine mangelhafte Leistung erbracht(weniger als 50 Punkte), so kann diese durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. DieErgänzungsprüfung dauert maximal 15 Minuten; schriftliches und mündliches Ergebnis werden bei der Notenfindung im Verhältnis 2 : 1 gewichtet. Die Prüfung in den "handlungsspezifischen Qualifikationsbereichen":
1. Betriebliches Management 2 Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling 3. Logistik 4. Marketing und Vertrieb 5. Führung und Zusammenarbeit
Die Teilnahme an den Wirtschaftsbezogenen Qualifiaktionen setzt das Ablegen (nicht das Bestehen!) der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ voraus.
Die Teilprüfung «Handlungsspezifische Qualifikationen» wird schriftlich (zwei Situationsaufgaben) und mündlich (situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation) geprüft:
- 1. Situationsaufgabe (240 minütige Klausur)
- 2. Situationsaufgabe (240 minütige Klausur)
Jeweils eine Situationsaufgabe pro Prüfungstag
Die schriftliche Prüfung in den in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Handlungsbereichen wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nicht unterschreiten und 510 Minuten nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.
Die mündliche Prüfung, also das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation, wird inhaltlich aufbauend auf die Aufgabenstellung aus dem Bereich «Handlungsspezifische Qualifikationen» durchgeführt und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche «Wirtschaftsbezogene Qualifikationen» und «Handlungsspezifische Qualifikationen» beziehen, der Schwerpunkt soll auf „Führung und Zusammenarbeit“ liegen. Es ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen «Wirtschaftsbezogene Qualifikationen» und «Handlungsspezifische Qualifikationen» durchgeführt.
Quelle: § 3 Abs. 5, 6 sowie § 5 der «Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin» (WFachwPrV) vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752)
Wichtige Information, sofern Sie die "Ausbildereignungsprüfung" anstreben: Ist die Prüfung zum "Geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK" bestanden, entfällt die schriftliche Klausur im Rahmen der Prüfung zum "Ausbilder IHK". Es ist lediglich die Präsentation bzw. die praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit mit anschließendem Prüfungsgespräch zu absolvieren.
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