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Zulassungsvoraussetzungen

Wie sehen die Zulassungsvoraussetzungen für diese Weiterbildungsprüfung aus aus?

Zulassungsvoraussetzungen geprüfter Handelsfachwirt IHK

§ 1 - Zulassungsvoraussetzungen

"(Absatz 1)

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis,
    oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine daran anschließende Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in einem Handelsbetrieb,
    oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in einem Handelsbetrieb nachweist.

"(Absatz 2)
Die Berufserfahrung muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben worden sein.

"(Absatz 3)
Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

(Quelle: IHK Rechtsverordnung für den Handelsfachwirt)

 

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 08. August 2010 um 16:03 Uhr
 
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Dipl.-Volkswirtin
Andrea Üllenberg
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